Verband Deutscher
Sporttaucher e.V. (VDST)
Fachbereich Ausbildung
VDST-Prüfer-Ordnung
Herausgabe:
Fachbereich Ausbildung
Stand: 01.07.2002
VDST e.V. Tannenstraße 25 64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon: 0 61 05 / 96 13
02 Telefax:
0 61 05 / 96 13 45
(Auszug der
Prüferordnung für: )
VDST-DSB-FACHÜBUNGSLEITER
C (TAUCHEN)
Die Tätigkeit
des VDST-DSB-Fachübungsleiter C (Tauchen)
umfasst
·
die Anregung zur sportlichen Betätigung in allen im VDST
betriebenen Sportarten,
·
die Gestaltung eines allgemeinen Bewegungsangebotes,
·
die Gestaltung des Grundlagentrainings (im Schwimmbad
oder im Freiwasser bei schwimmbadähnlichen Verhältnissen).
·
Mindestalter 18 Jahre.
·
Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen Verein.
·
DTSA Silber.
·
80 Tauchgänge.
·
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien
des VDST.
Die Anmeldung
erfolgt durch einen Mitgliedsverein.
Landes- /
Bundesfachverband (VDST) in Zusammenarbeit
mit dem
jeweiligen Landessportbund.
Die
Übungsleiterausbildung erfolgt laut den Rahmenrichtlinien
des VDST und DSB. Sie umfasst 120 Unterrichtseinheiten.
Die Zulassung zur Prüfung setzt die regelmäßige Teilnahme
an den Ausbildungsstunden voraus.
Die einzelnen Prüfungsteile werden jeweils mit "bestanden"
oder "nicht bestanden" bewertet. Alle 3 Prüfungsteile
müssen bestanden sein. Nicht bestandene Prüfungsteile
können frühestens nach 1 Monat wiederholt werden.
5.1
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss wird vom ausrichtenden Landesfachverband
(Ausbildungsabteilung) oder, falls der VDST
Veranstalter ist, vom VDST-Fachbereichsleiter Ausbildung
einberufen und besteht aus mindestens 3 Prüfern:
·
Mindestens 2 Vertreter des Landesfachverbandes, davon
mindestens 1 VDST-CMAS-Tauchlehrer***.
·
1 Vertreter des Landessportbundes entsprechend dessen
Regelung.
5.2
Prüfungsinhalte
Nach den
Richtlinien des VDST und des DSB mit:
·
Schriftlicher Prüfung (Beantwortung eines Fragebogens).
·
Praktischer Prüfung in Form einer Lehrprobe von
10-15 Minuten Dauer.
·
Mündlicher Prüfung in Form eines Referates von 10-15
Minuten Dauer.
·
Verein.
·
Frühschwimmerabzeichen.
·
Deutsches Jugendschwimmabzeichen Bronze bis Gold.
·
Deutsches Schwimmabzeichen Bronze bis Gold.
·
Deutsches Jugendleistungsabzeichen Flossen-
Schwimmen Bronze bis Gold.
·
Deutsches Leistungsabzeichen Flossenschwimmen
Bronze bis Gold.
·
KTSA und KSK laut VDST-KTSA-Ordnung,
bei Übungen im Freiwasser nur, sofern zusätzlich Inhaber
des DTSA Gold.
·
Schnuppertauchen,
sofern zusätzlich Inhaber des DTSA Gold.
·
DTSA Grundtauchschein.
·
DTSA Basic (VDST-Basic-Diver).
sofern zusätzlich Inhaber des DTSA Gold.
·
SK „Ozeanologie“,
sofern zusätzlich abnahmeberechtigt für diesen SK
aufgrund Zusatzausbildung.
4 Jahre
·
Teilnahme an mindestens 30 anerkannten Unterrichtseinheiten
Fortbildung (Fortbildungsstunden) für Ausbilder
in den vorangegangenen 4 Jahren.
·
Mitgliedschaft in einem dem VDST angeschlossenen
Verein.
·
Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien
des VDST.
Die
Fortbildungsstunden werden von den Landesfachverbänden
(Ausbildungsabteilungen) und dem Bundesfachverband
(VDST-Fachbereich Ausbildung) vergeben.
Die Verlängerung
wird von dem Landesfachverband
(Ausbildungsabteilung)
vorgenommen, dem der Übungsleiter
angehört. Der
Landesfachverband informiert die Bundesgeschäftsstelle.
Lizenzen, die
weniger als 1 Jahr abgelaufen sind, werden verlängert.
Lizenzen, die länger als 1 Jahr abgelaufen sind,
können auf
Antrag des Vereins, in dem der Übungsleiter
Mitglied ist,
verlängert werden.
Im übrigen sind
die entsprechenden Vorschriften des DSB
zu beachten.